allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Mai 2020)

Konzept+Sound GmbH   Am Dorfteich 1    D-21439 Marxen-Auetal

§ 1 Geltungsbereich

(1)   Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Verträge, die zwischen der Konzept+Sound GmbH, Moorburg 25, D-21439 Marxen-Auetal (im Folgenden: „Konzept+Sound“), und Dritten als Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden: „Auftraggeber”) geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von vom Auftraggeber verwendeter eigener Geschäftsbedingungen widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Konzept+Sound dem ausdrücklich zugestimmt hat.

(2)   Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3)   Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch ohne erneuten Hinweis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Allgemeines und Vertragsschluss

(1)   Alle Angebote von Konzept+Sound erfolgen freibleibend.

(2)   Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Auftragsformulars) von Konzept+Sound zustande. Dies gilt für alle Angebote des Auftraggebers, insbesondere für fernmündliche, schriftliche und elektronisch übermittelte Angebote.

(3)   Konzept+Sound behält sich die Erbringung zusätzlicher, nicht in Auftrag gegebener Leistungen vor, wenn diese dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht und für die Durchführung des Auftrags unerlässlich sind. Soweit möglich, wird Konzept+Sound vor einer Erweiterung der Serviceleistungen das Einverständnis des Auftraggebers einholen.

(4)   Konzept+Sound kann sich bei der Vertragsdurchführung nach eigenem Ermessen der Leistung Dritter bedienen. Das einzusetzende Servicepersonal wird ausschließlich durch Konzept+Sound ausgewählt.

(5)   Das Servicepersonal kann nur im Rahmen des erteilten Serviceauftrags rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Darüberhinausgehende Erklärungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung von Konzept+Sound.

§ 3 Kostenvoranschlag

(1)   Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann vor der Ausführung eines Auftrags ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

(2)   Der Kostenvoranschlag ist für den Auftraggeber kostenlos, wenn die im Rahmen des Kostenvoranschlages vorgeschlagenen oder darüber hinausgehende Service-Leistungen vom Auftraggeber in Auftrag gegeben werden. Andernfalls wird der Kostenvoranschlag nach Aufwand gemäß den gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.

(3)   Der Kostenvoranschlag ist für Konzept+Sound unverbindlich. Konzept+Sound übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Kostenvoranschlages. Zeigt sich bei Ausführung der Arbeiten, dass eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages zu erwarten ist, wird Konzept+Sound dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

§ 4 Vergütung und Rechnung

(1)   Die Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien vereinbarten Preisen. Ist eine Vereinbarung über den Preis nicht getroffen, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von Konzept+Sound. Wenn zwischen den Parteien eine Vergütung nach Stunden vereinbart ist, gelten Fahrtzeiten von Konzept+Sound als Arbeitszeit.

(2)   Die Preise von Konzept+Sound sind Nettopreise und ohne Abzüge zu zahlen. Zahlungsansprüche von Konzept+Sound sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Konzept+Sound ist berechtigt, dem Auftraggeber vor Abschluss der Leistungserbringung Abschlagszahlungen i. H. v. 80% des Wertes der jeweils erbrachten Serviceleistungen in Rechnung zu stellen.

(3)   Kosten für Ersatzteile, Verpackung, Transport und Versicherung von Material sind vom Auftraggeber zu tragen und werden in Rechnung gestellt.

(4)   Reisekosten des Servicepersonals – einschließlich der Transportkosten und –Versicherung des persönlichen Gepäcks sowie des mitgeführten und versandten Werkzeugs – werden nach Aufwand abgerechnet. Dazu gehören auch Kosten für Visa-Beschaffungen, vorgeschriebene ärztliche und gesundheitspolizeiliche Untersuchungen und Verrichtungen sowie ferner Abgaben, Sicherheitsleistungen und sonstige Zahlungen beim grenzüberschreitenden Verkehr.

(6)   Die Berechnung der Kosten für Spesen, Unterkunft, PKW, Bahn und Flugzeug erfolgt nach Aufwand und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei obliegt Konzept+Sound die Auswahl des Beförderungsmittels nach billigem Ermessen.

(7)   Tarifliche Familienheimfahrten des Servicepersonals werden nach den gültigen Verrechnungssätzen berechnet.

(8)   Sofern die in Auftrag gegebene Serviceleistung aus von Konzept+Sound nicht zu vertretenen Gründen unterbrochen wird, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Konzept+Sound die dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

(9)   Entstandene Aufwendungen werden dem Auftraggeber auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftreten, der Auftraggeber den vereinbarten Servicetermin schuldhaft versäumt, der Auftrag während der Durchführung durch den Auftraggeber gekündigt wird und benötigte Teile nicht in angemessener Frist zu beschaffen sind.

(10)             Nach Abschluss von Serviceeinsätzen hat der Auftraggeber dem Konzept+Sound Servicepersonal auf der ihm vorlegten Arbeitsbescheinigung die aufgewandten Stunden und das verbrauchte Material zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist für den Auftraggeber verbindlich.

(11)             Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Rechnungen hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von sechs Wochen nach deren Erhalt in Textform zu erheben; es genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird Konzept+Sound den Auftraggeber in der Rechnung besonders hinweisen.

 

§ 5 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

(1)   Der Auftraggeber ist ohne vorherige Zustimmung in Textform von Konzept+Sound nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Konzept+Sound abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

(2)   Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung sowie, falls er Unternehmer ist, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann berechtigt, wenn der vom Auftraggeber geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 6 Vertragsdurchführung und Pflichten des Auftraggebers

(1)   Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten und Gefahr für sonstige instruierte Hilfskräfte, Werkzeuge und Vorrichtungen mit Bedienpersonal sowie alle anderen benötigten Materialien. Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Raum für die sichere Aufbewahrung von Lieferteilen, Werkzeugen und sonstigem Eigentum des Servicepersonals zur Verfügung.

(2)   Bei Beschädigung oder Verlust der von Konzept+Sound am Einsatzort gestellten Werkzeuge und Vorrichtungen ist der Auftraggeber, soweit die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten ist, zum vollständigen Ersatz der entstehenden Schäden verpflichtet.

(3)   Der Auftraggeber ist verpflichtet, für Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung geltender Sicherheitsvorschriften und angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Er muss das Servicepersonal auf besondere Vorschriften seines Betriebs hinweisen.

(4)   Die erforderlichen innerbetrieblichen Genehmigungen, Berechtigungen und Ausweise beschafft der Auftraggeber auf eigene Kosten.

(5)   Im Falle eines Direktaustausches eines defekten Gerätes, geht das defekte Gerät zum Zeitpunkt der Warenübernahme in das Eigentum von Konzept+Sound über. Mit dem Austausch sind alle etwaigen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers abgegolten.

 

§ 7 Frist für Serviceleistungen

(1)  Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich eine Frist zur Erbringung der Serviceleistungen vereinbart worden ist, sind dem Auftraggeber mitgeteilte Fristen für Konzept+Sound nicht verbindlich.

(2)  Eine vereinbarte Leistungsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragestellungen sowie Vorlage erforderlicher Genehmigungen.

(3)  Die vereinbarte Frist verlängert sich in um einen angemessenen Zeitraum, wenn

-      der Auftraggeber Änderungen in der Ausführung des Vertragsgegenstands fordert;

-      die Belieferung von Konzept+Sound durch ihre Lieferanten nicht richtig oder rechtzeitig erfolgt;

-      der Auftraggeber die Anlagen, Materialen etc., auf die sich die Serviceleistung bezieht, nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt;

-      ein Fall von höherer Gewalt die Durchführung der Leistungen behindert. Höhere Gewalt liegt insbesondere bei Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder dem Eintritt sonstiger unvorhersehbarer und nicht von Konzept+Sound zu vertretenen Hindernissen vor.

(4)  Bei Nichteinhaltung einer schriftlich vereinbarten Frist bei anderen als den in Abs. 3 genannten Gründen richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach § 13 dieser Bedingungen.

 

§ 8 Rücktrittsvorbehalt

(1)  Konzept+Sound ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

-      die für die Serviceleistungen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren sind;

-      die Vertragserfüllung in Folge von höherer Gewalt unmöglich geworden ist;

-      über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug bezüglich Forderungen von Konzept+Sound, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Auftraggeber einzulösenden Schecks oder Wechsels oder Insolvenzanträge.

(2)  Ist Konzept+Sound vom Vertrag zurückgetreten, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert und etwaige Zahlungen unverzüglich erstattet.

§ 9 Abnahme

(1)   Die Serviceleistungen sind vom Auftraggeber durch Unterschrift eines Leistungsnachweises (Abnahmeprotokoll) abzunehmen, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist oder eine im Einzelfall vertraglich vorgesehene Erprobung eines Vertragsgegenstands stattgefunden hat.

(2)   Erfolgt keine Anzeige, so gilt die Abnahme mit der Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes als erfolgt.

(3)   Nimmt der Auftraggeber die Serviceleistungen aus Gründen, die von Konzept+Sound nicht zu vertreten sind, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft ab, so gelten die Serviceleistungen als abgenommen.

 

§ 10 Gefahrenübergang

(1)   Konzept+Sound trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Serviceleistungen.

(2)   Versendet Konzept+Sound Material auf Wunsch des Aufraggebers an diesen, geht, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache erst mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber über. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein nicht von Konzept+Sound benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache bei Übergabe an den Transportunternehmer auf den Auftraggeber über.

(3)   Kann die Ware aus Gründen, die von Konzept+Sound nicht zu vertreten sind, durch den Transportunternehmer nicht an den Auftraggeber übergeben werden oder verweigert der Kunde die Abnahme, ist Konzept+Sound berechtigt, den vollständigen Preis zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1)  Konzept+Sound behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten und den in den Vertragsgegenstand eingebauten oder mit ihm verbundenen Zubehör- und Ersatzteilen vor, bis der Auftraggeber alle Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ausgeglichen hat.

(2)  Dies gilt auch, wenn die in den Vertragsgegenstand eingebauten oder mit ihm verbundenen Zubehör- und Ersatzteile und der Vertragsgegenstand dergestalt miteinander verbunden werden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden; in diesen Fällen wird Konzept+Sound Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 12 Mängelansprüche

(1)  Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel Konzept+Sound unverzüglich anzuzeigen.

(2)  Stellt sich heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei den ursprünglichen Serviceleistungen vorlag, so scheiden Mängelansprüche des Auftraggebers aus. Der dadurch entstandene Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(3)  Mängelansprüche des Auftraggebers für normalen Verschleiß, für Mängel, deren Behebung vom Auftraggeber nicht in Auftrag gegeben worden sind oder die durch unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte entstanden sind, sind ausgeschlossen.

(4)  Ausgeschlossen sind auch Mängelansprüche bei Schäden infolge höherer Gewalt und Verschmutzung sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische und atmosphärische Einflüsse.

(5)  Mängel der Serviceleistungen sind nach Wahl von Konzept+Sound zunächst innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen. Ersetzte Teile gehen dabei in das Eigentum von Konzept+Sound über.

 

§ 13 Haftung

(1)  Konzept+Sound haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Konzept+Sound nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2)  Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Konzept+Sound nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 14 Verjährung

(1)  Zahlungsansprüche von Konzept+Sound verjähren in 5 Jahren.

(2)  Mängelrechte des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3)  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 15 Datenschutz

Konzept+Sound speichert und erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrags Daten des Kunden (Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs, 1 lit. b) DSGVO). Konzept+Sound beachtet hierbei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

(1)  Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages die Gültigkeit behalten.

(2)  Für den Fall, dass eine Klausel unwirksam sein oder werden sollte, verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(3)  Im Falle einer Regelungslücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.

 

§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Streitbeilegung

(1)        Auf Verträge zwischen Konzept+Sound und dem Auftraggeber findet vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Sprache für Erklärungen von Konzept+Sound und des Auftraggebers und ist grundsätzlich Deutsch.

(2)        Wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Konzept+Sound.

(3)        Streitbeilegungsverfahren (Deutschland):

Der Verkäufer ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

 

 

Stand: 05.05.2020